Bestattungsvorsorge - eine Sorge weniger

Lesen Sie in dieser Rubrik, was Bestattungsvorsorge umfasst, was Sie regeln können und wie Sie es regeln können:
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, über die wir Sie gerne auch in einem persönlichen Gespräch aufklären wollen.
Denn in Zeiten einer stetig älter werdenden Bevölkerung, langen Heimaufenthalten, Single-Haushalten, kinderlosen Paaren und steigender Altersarmut wird auch die Bestattung immer mehr zu einem Thema, das jeden selber in die Pflicht nimmt.

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Warum sollte ich eine Bestattungsvorsorge machen?

,,Ein Volk wird so beurteilt, wie es seine Toten bestattet” Perikles 430 v. Chr.

Der Mensch zeichnet sich vor allen Lebewesen in der Natur dadurch aus, dass er in der Lage ist, seinen eigenen Tod zu erfassen und sich mit diesem auseinanderzusetzen. Alle Religionen, Philosophien und Weltanschauungen dieser Welt befassen sich mit Vorstellungen über das Jenseits und erfüllen damit jede auf ihre Weise die Wünsche der Menschen auf eine Darstellung des Zustands nach dem Tod. Ihren Ausdruck finden diese Vorstellungen in der jeweiligen Bestattungskultur, diese ist für nachfolgende Generationen ein Gradmesser für den kulturellen Standard.

Die heutige Gesellschaft wird regiert von wirtschaftlichen Gesetzen, Mobilität und Schnelllebigkeit. Die Familien werden kleiner, die sozialen Bindungen werden lockerer. Es steigt die Anzahl derjenigen, die vereinsamt leben.

Der Tod ist ein natürlicher Vorgang, der früher für die Menschen zum Lebensbestandteil gehörte, wird heute verdrängt, er wird tabuisiert. Die Toten der Fernsehkrimis und Western-Serien widersprechen dieser These nicht. Sie werden abstrahiert, als nicht real empfunden.

Der eigene Tod, der Abschied vom Partner, von nahen Angehörigen tritt oft unvorbereitet und überraschend ein, meist in der Abgeschiedenheit eines Alters- oder Pflegeheimes oder im Krankenhaus.

Vorsorge heißt: Verantwortung in eigener Sache und selbst bestimmen

Angehörige wissen oft nicht wie sich der Verstorbene seine Bestattung gewünscht hat, weil niemand gerne über das Thema sprechen wollte.

Bei Verstorbenen ohne Angehörige beauftragt eine Behörde den Bestatter. Dabei bestimmen völlig fremde Personen - zwangsläufig unpersönlich - nach gesetzlichen und finanziellen Gesichtspunkten die Bestattungsart. Religiöse oder weltanschauliche Aspekte werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht beachtet. Mögliche Wünsche nicht recherchiert.

Ein Prozess des Umdenkens muss einsetzen, der die moderne Kleinfamilie entlastet und Ersatz schafft für die fehlende Fürsorge des Staates.

Immer mehr Menschen treffen Vorsorge, und zwar nicht nur gegen die Risiken des täglichen Lebens, sondern insbesondere und gerade für den mit Gewissheit zu erwartenden Tod und die damit verbundene Bestattung.

Vorsorge heißt: Notwendiges selber regeln und Entlastung der Angehörigen

Man muss heute nichts mehr dem Zufall überlassen, sich nicht auf andere verlassen, insbesondere nicht auf die Gesellschaft. Man kann mit einer Bestattungsvorsorge sicherstellen, dass alle Wünsche bei der dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden.

Nicht nur im Sinne der Selbstverwirklichung, sondern auch um seine Angehörigen in einer Situation zu entlasten, in der sie naturgemäß unter psychischen Druck stehen.

Im Vorsorgevertrag kann zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung bis ins letzte Detail geregelt werden, Sarg und Urne, Texte und Motive für den Trauerdruck, Blumenschmuck. So hat man die Sicherheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen nach dem Ableben verbindlich erfüllt werden.
Oder man gibt den Angehörigen nur einige Parameter vor (z.B. die Bestattungs- und Grabart) und lässt ihnen Entscheidungsfreiheiten, die ihnen in der Trauerarbeit auch hilfreich sein können.

In jedem Fall vereinfacht man bürokratische Vorgänge und Formalitäten und vereinfacht die finanziellen Aspekte.

Alleinstehende werden in der Regel umfangreichere Festlegungen treffen als jemand mit Familie. Besteht ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu den Angehörigen, kann ein Vorsorgevertrag auf wenige wichtige Dinge beschränkt bleiben. Sonst empfiehlt sich eine umfangreichere Absicherung.

Wie mache ich eine Bestattungsvorsorge?

1. Vertrag über die eigene Wünsche

Der Bestattungsvorsorgevertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgestellt. Ein Vertrag bleibt beim Auftraggeber der andere beim Institut. Die Einrede dritter Personen ist nicht möglich.

Alle wichtigen Dokumente verbleiben beim Institut, damit sie im Sterbefall direkt greifbar sind.

Der Vertrag kann jederzeit geändert oder auch aufgelöst werden.

Der Vertrag sollte möglichst in der Wohnung verbleiben, damit er im Todesfalle gefunden werden kann.

Über den Abschluss der Bestattungsvorsorgevereinbarung sollte man die nächsten Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen informieren.

2. Finanzielle Absicherung

Generell gilt, dass der Auftraggeber einer Bestattung die Kosten trägt und bei Abweichung diese vom Erben einzufordern sind. Mit einer finanziellen Absicherung greift man diesen möglichen Diskrepanzen vor, wenn zum Beispiel wegen langer Pflegebedürftigkeit kein Nachlass mehr vorhanden ist.

Bei Pflegebedürftigkeit oder ähnlichem wird, ehe die Unterhaltspflichtigen in Regress genommen werden, das Vermögen der zu Pflegenden aufgebraucht. Hierzu zählt alles Vermögen bis auf eine Summe von 5.000 €, dem Schonvermögen nach §90 SGB XII.

Geld, das zweckgebunden für die Bestattung angelegt ist, zählt nicht zu dieser Summe. Es wird gesondert betrachtet, ist theoretisch in der Höhe unbeschränkt und richtet sich nach der Ortsüblichkeit und dem (gesellschaftlichen) Stand. Einen einheitlichen Betrag gibt es daher weder bundesweit noch lokal.  Allerdings versuchen diverse Sozialämter immer wieder Gesetztes widrig Vorsorgenden oder Angehörigen einen solchen fixen Betrag vorzuschreiben.

Doch in der Art und Sicherheit der Anlage gibt es Unterschiede:

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Hier gibt es eine bessere Verzinsung als auf normalen Sparbüchern und der Zugriff Dritter ist erschwert. Das Konto wird auf den Namen des Vorsorgenden mit einer Ausfallbürgschaft der Stadtsparkassen (u.a. Wuppertal und Köln) geführt. Das Geld bleibt somit im Besitz des Vorsorgenden. Darüber hinaus ist man als Mitglied des Kuratoriums, im Todesfalle noch mit einer Auslandsrückholversicherung von max. 5.000 € im europäischen und mit max. 10.000 € im außereuropäischen Ausland, bei der Allianz AG versichert (ohne Sonderbeitrag). Anders als bei einer Versicherung gibt es keine regelmäßigen Beiträge, sondern eine einmalige Zahlung.

Sparbücher

Sparbücher bieten weder Sicherheit noch Verzinsung.Niemals sollten Sparbücher auf den Namen eines Bestatters ausgestellt werden, da diese im Falle einer Insolvenz des Betriebes verloren sind. Auch sollten keine Barzahlungen an Bestatter geleistet werden. Sparbücher gelten auch mit Sperrvermerk nicht als zugriffssicher gegen die Ansprüche Dritter, wie z.B. das Sozialamt bei einer Bezuschussung eines Heimaufenthaltes.

Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen

Diese Versicherungen können durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht, das nur mit Einverständnis des Berechtigten (z.B. Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages) aufgehoben werden könnte, als sichere finanzielle Absicherung einer Bestattungsvorsorge angesehen werden.
Aufgrund der Finanzpolitik der Versicherungen sollte man nur mit den garantierten Beträgen kalkulieren, Überschussbeteiligungen sollten als nicht real existent betrachtet werden.