Als markenzeichenzertifizierter Meisterbetrieb sind wir Ihr Bestatter für alternative, individuelle oder traditionelle Bestattungen und Bestattungsvorsorge. Mit umfangreicher Beratung, zahlreichen Services (online wie offline) und einfühlsamen Hilfestellungen stehen wir mit unserer qualifizierten und professionellen Begleitung seit Generationen an Ihrer Seite. Als lokales und auf Nachhaligkeit orientiertes Familienunternehmen leisten wir lokal, regional aber auch bundes- und weltweit individuelle Betreuung, Organisation und Erledigung von Formalitäten, wenn es um einen Trauerfall oder die Vorsorge für einen solchen geht.
Informieren Sie sich auf unserer Homepage über Grundsätzliches zum Thema "Bestattung und Bestattungsvorsorge“, sehen Sie diesen Internetauftritt als kurze Vorstellung unseres Familienunternehmens, lesen Sie alles zu den verschiedenen Bestattungsarten, Trauer und Trauerbewältigung sowie zu unseren Dienstleistungen. Fragen Sie uns zu der Vielfalt der Bestimmungen, Friedhofsordnungen und Gesetze in den Gemeinden und Bundesländern oder im Ausland.
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Ihre Familie Piepenstock
TEILEN GEWÜNSCHT !!!
Das Land NRW ermöglicht weiterhin (fast) alles um den Hinterbliebenen einen würdevollen und möglichst "normalen" Abschied von ihren Verstorbenen zu ermöglichen. Doch auch rund um Beerdigungen heißt es Rücksicht nehmen und Vernunft walten lassen. Im folgenden kommt eine Auflistung der relevanten Regeln in ganz NRW und für Haan.
Bleibt gesund!
WAS ÄNDERT SICH FÜR BESTATTUNGEN ???
Bestattungen und Trauerfeiern bleiben erlaubt, § 13 Abs 2 Nr. 4 CoronaSchVO.
Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern unter freiem Himmel ist nicht vorgegeben.
Bei jeder Beerdigung ist der Mindestabstand von 1,50m einzuhalten (Ausnahme weiter unter nahen Angehörigen bei Beerdigungen, § 2 Abs. 2 Nr. 9 CoronaSchVO ).
Eine Alltagsmaske muss in Trauerhallen immer, bei Beerdigungen unter freiem Himmel aber erst ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen getragen werden (§ 3 Abs. 2 Nrn. 1 CoronaSchVO für Trauerhallen, Nr. 6 unter freiem Himmel).
Der Trauerredner/Pfarrer darf Maske abnehmen (§ 3 Abs. 6 CoronaSchVO).
Regelungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften, § 1 Abs. 3 CoronaSchVO
Die aktuelle CoronaSchVO sieht erstmalig konkrete Vorgaben für Kirchen und Religionsgemeinschaften vor:
"Die Kirchen und Religionsgemeinschaften orientieren sich bei den von ihnen aufzustellenden
Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung an den
entsprechenden Regelungen dieser Verordnung.
Sie entscheiden unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens, inwieweit Versammlungen in Präsenz durchgeführt werden können, und informieren die vor Ort zuständigen Behörden. Sie sichern die Einhaltung des Mindestabstands, begrenzen die Teilnehmerzahl, führen ein Anmeldeerfordernis für solche
Zusammenkünfte ein, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, verpflichten die Teilnehmer zum Tragen einer Alltagsmaske auch am Sitzplatz, erfassen die Kontaktdaten der Teilnehmer und verzichten auf Gemeindegesang.
Die vorgelegten Regelungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften treten für den grundrechtlich geschützten Bereich der Religionsausübung an die Stelle der Regelungen dieser Verordnung. Kirchen und Religionsgemeinschaften, die keine entsprechenden Regelungen vorlegen, unterfallen auch für Versammlungen zur Religionsausübung den Regelungen dieser Verordnung. Die Rechte der nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden zu Anordnungen im Einzelfall bleiben unberührt."
Anwesenheitslisten:
Eine Anwesenheitsliste muss in geschlossenen Räumen grundsätzlich geführt werden, § 4a Abs. 2 Nr. 7 CoronaSchVO). Unter freiem Himmel nur bei nahen Angehörigen, die den Mindestabstand untereinander unterschreiten (§ 4a Abs. 2 Nr. 8 CoronaSchVO).
Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind, § § 4a Abs. 2 letzter Satz CoronaSchVO.
Private Trauerhallen:
Für private Trauerhallen gilt zusätzlich die Personenkapazität von einer Person pro 10qm Geschäftsfläche, §§ 11 Abs. 4 und § 12 Abs. 1 letzter Satz CoronaSchVO. Wenn die Betriebsfläche größer als 800 Quadratmeter ist, darf sich auf der darüber hinausgehenden Fläche ab Quadratmeter 801 nur eine weitere Person pro 20 Quadratmeter aufhalten.
Die zuständigen Behörden bleiben befugt, im Einzelfall auch über die Regelungen der VO hinausgehende Schutzmaßnahmen anzuordnen, § 16 Satz 2 CoronaSchVO. „Zuständige Behörden“ sind die Ordnungsämter, mit Amtshilfe von Gesundheitsamt und Polizei, § 17 CoronaSchVO.
Nach der Festlegung des MAGS NRW zu Trauerkaffees im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) für NRW gilt weiterhin:
"Trauerkaffees und Leichenschmäuse sind nicht Teil der Beerdigung. Da Zusammenkünfte nach Beerdigungen in der Regel in einer gastronomischen Einrichtung stattfinden, die derzeit nicht zulässig sind, sind derlei Zusammenkünfte ebenfalls nicht möglich."
Demenstprechend dürfen Trauerkaffees nach der Beerdigung weiterhin nicht stattfinden.
WAS GILT (zusätzlich) IN HAAN?
Es ist immer eine Anwesenheitsliste zu führen.
Ev. Friedhof in Haan:
- Kapazität der Kapelle 1 Redner/Pastor, 1 Musiker, 18 Trauergäste
- Tragen des MNS vom Betreten des Friedhofes bis zum Verlassen des Friedhofes
Kath. Friedhof in Haan:
- Kapazität der Kapelle stark beschränkt, nur markierte Sitzplätze dürfen genutzt werden. Absolute Teilnehmerzahl in der Kapelle variiert, da die engste Familie die erste Bank „voll belegen“ darf.
- Tragen des MNS vom Betreten des Friedhofes bis zum Verlassen des Friedhofes
Ev. Friedhof in Gruiten:
- Kapazität der Kapelle stark beschränkt, nur markierte Sitzplätze dürfen genutzt werden. Absolute Teilnehmerzahl in der Kapelle variiert, da die engste Familie eine Bank „voll belegen“ darf.
Kath. Friedhof in Gruiten:
- Sperrung der Kapelle, nur außerhalb möglich.
- Tragen des MNS vom Betreten des Friedhofes bis zum Verlassen des Friedhofes
Städt. Waldfriedhof in Haan:
- Kapazität der Kapelle auf 10 Personen beschränkt
Trauerhalle unseres Bestattungsinstituts:
- Kapazität des Raums 15 Personen
Ähnlich wie hier läuft es aber auch bei unseren Herstellern in NRW.