Bestattungsvorsorge

Bestattungs­vorsorge in Haan. Ihre Wünsche. Ihr Abschied.

Wer zu Lebzeiten Vorsorge trifft, schenkt seinen Angehörigen das Wertvollste in der Trauer: Klarheit, Entlastung und die Gewissheit, alles so gestaltet zu haben, wie es gewünscht war.

Warum jetzt?

Warum Bestattungsvorsorge sinnvoll ist

Ein Tod trifft Angehörige selten wirklich vorbereitet. Inmitten von Trauer und Schmerz müssen kurzfristig Entscheidungen getroffen werden: Welche Bestattungsart? Welcher Sarg, welche Urne? Soll eine Trauerfeier stattfinden?

Viele Menschen kennen die Wünsche ihrer Liebsten nicht. Die Folge: Unsicherheit, Stress und das nagende Gefühl, vielleicht nicht das Richtige entschieden zu haben.

Mit einer Bestattungsvorsorge beim Beerdigungsinstitut Feldhaus geben Sie sich selbst und Ihrer Familie Sicherheit. Sie legen Ihre Wünsche schriftlich fest, nehmen Ihren Angehörigen die Last schwieriger Entscheidungen und können die Kosten bereits heute absichern.

Sicherheit für Sie und Ihre Familie

Bestattungsvorsorge schafft Klarheit und Sicherheit

Finanzielle Sicherheit

Sie sichern die Kosten frühzeitig ab und entlasten Ihre Angehörigen von finanziellen Entscheidungen im Trauerfall.

Wunschklarheit

Bestattungsart, Musik, Ort und Ablauf nach Ihren Vorstellungen festhalten und später zuverlässig umsetzen.

Entlastung im Ernstfall

Wichtige Formalitäten sind vorbereitet, sodass Ihre Familie in einer schweren Zeit spürbar entlastet wird.

Persönliche Sicherheit

Persönliche Mitteilungen, Wünsche und Nachrichten werden sicher verwahrt und zum richtigen Zeitpunkt weitergegeben.

Finanzielle Absicherung

Bestattungskosten heute absichern

Wer möchte, kann mit der Vorsorge auch die finanziellen Aspekte regeln. Durch eine Bestattungskostenversicherung oder einen Treuhandfonds stellen Sie sicher, dass die Kosten Ihrer Bestattung abgesichert sind und Ihren Angehörigen keine finanzielle Last hinterlassen wird.

Ihr angesammeltes Guthaben ist zweckgebunden und wird ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet. Wir beraten Sie transparent und ohne versteckte Kosten.

Zweckgebundenes Guthaben

Ihr Geld fließt ausschließlich in Ihre Bestattung

Treuhänderisch gesichert

Ihr Geld ist vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Jederzeit anpassbar

Ihre Wünsche können sich ändern. Wir sind flexibel.

Kostenlose Erstberatung

Unverbindlich, transparent, ohne Druck

So läuft Ihre Vorsorge-Beratung ab

Unverbindliches Erstgespräch

Wir lernen uns kennen. Sie schildern uns Ihre Vorstellungen, ganz ohne Druck und in Ruhe. Bei uns vor Ort oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

Individuelle Planung

Gemeinsam halten wir Ihre Wünsche schriftlich fest. Von der Bestattungsart bis zu persönlichen Mitteilungen. Sie entscheiden, was wichtig ist.

Sichere Verwahrung

Ihre Vereinbarung wird sicher verwahrt und kann jederzeit angepasst werden. Im Ernstfall müssen Ihre Angehörigen nur eine Nummer wählen.

Digitale Vorosrge

Digitale Unterstützung bei der Vorsorge

Erblotse

Ob Testament, Nachlassregelung oder digitaler Nachlass: Schritt für Schritt durch alle wichtigen Entscheidungen. Bei Vorsorgeabschluss erhalten Sie das Testament kostenlos dazu.

Bestattungsplaner

Planen Sie Ihren Abschied online vor. Trauerfeier, Musik, Texte und mehr. Alles wird sicher gespeichert und steht Ihren Angehörigen im Ernstfall sofort zur Verfügung.

Digitale Vorsorge leicht gemacht

Vorsorge­verfügungen online erstellen: kostenlos und in wenigen Minuten

Mit unserem Partner HYLI können Sie Ihre Patientenverfügung bequem und kostenlos online erstellen, ohne Papierkram und ohne Wartezeit. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und weitere Verfügungen sind über das HYLI Premium-Paket erhältlich. Als Kunde von Feldhaus Bestattungen erhalten Sie darauf bis zu 50 Prozent Rabatt. Sprechen Sie uns für den Gutscheincode an.

Unsere Partner

Starke Partner an unserer Seite

Für eine umfassende Begleitung arbeiten wir mit verlässlichen Partnern zusammen. Von der Tierbestattung über rechtliche Unterstützung bis hin zu digitalen Services.

Häufige Fragen

Wir beantworten Ihre Fragen

Wenn ein Mensch ohne Angehörige verstirbt, beauftragt eine Behörde einen Bestatter. In diesem Fall entscheiden völlig fremde Personen über die Bestattungsart, zwangsläufig unpersönlich und ausschließlich nach gesetzlichen und finanziellen Gesichtspunkten. Religiöse oder weltanschauliche Wünsche werden dabei mit großer Wahrscheinlichkeit nicht berücksichtigt.

Genau hier setzt die Bestattungsvorsorge an: Sie stellen sicher, dass Ihre Wünsche verbindlich festgehalten sind und im Ernstfall ohne Umwege umgesetzt werden. Unabhängig davon, ob Angehörige vorhanden sind oder nicht.

Ja. Im Bestattungsvorsorgevertrag können Sie zu Lebzeiten alle Wünsche für Ihre eigene Bestattung schriftlich festhalten.

Das beginnt bei der Wahl der Bestattungsart und der Grabform, geht über die Auswahl von Sarg oder Urne, Texte und Motive für den Trauerdruck, Blumenschmuck und die Gestaltung der Trauerfeier bis hin zu persönlichen Mitteilungen an Ihre Angehörigen. Wenn Sie möchten, können Sie auch nur einige grundsätzliche Parameter festlegen, zum Beispiel die Bestattungsart, und Ihren Angehörigen für die Details einen gewissen Entscheidungsspielraum lassen.

Dieser Spielraum kann ihnen in der Trauerarbeit sogar hilfreich sein. In jedem Fall vereinfachen Sie damit alle bürokratischen Vorgänge erheblich.

Der Bestattungsvorsorgevertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Ein Exemplar verbleibt bei Ihnen, das andere wird sicher bei uns im Institut verwahrt, damit es im Sterbefall direkt greifbar ist. Die Einrede dritter Personen ist nicht möglich.

Der Vertrag gehört allein Ihnen. Wir empfehlen, Ihr Exemplar gut zugänglich in Ihrer Wohnung aufzubewahren, damit es im Ernstfall gefunden werden kann.

Außerdem sollten Sie Ihre nächsten Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen über den Abschluss des Vorsorgevertrages informieren, damit diese im Ernstfall wissen, was zu tun ist und wen sie kontaktieren müssen.

Grundsätzlich kann eine Bestattungsvorsorge in jedem Lebensalter sinnvoll sein. Je früher man sich damit befasst, desto mehr Zeit bleibt, die eigenen Wünsche in Ruhe zu durchdenken und festzuhalten.

Gerade jüngere Menschen unterschätzen häufig, wie wertvoll es für ihre Angehörigen ist, im Ernstfall klare Anweisungen vorzufinden. Auch aus finanzieller Sicht kann eine frühe Vorsorge von Vorteil sein, da die Kosten zum heutigen Preis gesichert werden können.

Es gibt kein zu früh, aber es kann ein zu spät geben.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Bestattung in Auftrag gibt, trägt die Kosten. Erst nachrangig sind die Erben verpflichtet, diese zu übernehmen. Um möglichen Unstimmigkeiten oder finanziellen Engpässen vorzubeugen, empfehlen wir eine der folgenden Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung.

Das treuhänderische Konto funktioniert im Grunde wie ein Festgeldkonto. Das Geld wird auf Ihren Namen angelegt und ist zweckgebunden für Ihre Bestattung reserviert. Der Zugriff durch Dritte, zum Beispiel Behörden oder Betreuer, ist erschwert, sodass das Guthaben zum Bestattungszeitpunkt unberührt zur Verfügung steht. Das Konto wird mit einer Ausfallbürgschaft der Stadtsparkassen geführt.

Als Mitglied des Kuratoriums sind Sie zusätzlich mit einer Auslandsrückholversicherung von bis zu 5.000 Euro im europäischen und bis zu 10.000 Euro im außereuropäischen Ausland abgesichert, ohne Sonderbeitrag. Statt regelmäßiger Beiträge leisten Sie eine einmalige Zahlung oder eine Ratenzahlung.

Bei Sterbegeld- und Lebensversicherungen empfehlen wir, ausschließlich mit den garantierten Beträgen zu kalkulieren. Überschussbeteiligungen sollten nicht als sicher eingeplant werden. Durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsleistung ausschließlich für die Bestattung verwendet wird.

Als Neuabschluss empfehlen wir zum Beispiel die VKH, Vorsorgekasse Hoesch Dortmund Sterbegeldversicherung VVaG, die für alle unter 70 Jahren ein gutes Modell bietet.

Von Sparbüchern raten wir ausdrücklich ab. Sie bieten weder ausreichende Sicherheit noch eine nennenswerte Verzinsung. Sparbücher gelten auch mit Sperrvermerk nicht als zugriffssicher gegenüber Ansprüchen Dritter, wie zum Beispiel dem Sozialamt. Niemals sollten Sparbücher auf den Namen eines Bestatters ausgestellt oder Barzahlungen an einen Bestatter geleistet werden.

Nein. Geld, das zweckgebunden für eine Bestattung angelegt ist, wird nach §90 SGB XII nicht dem Schonvermögen zugerechnet. Es wird gesondert betrachtet und ist in der Höhe theoretisch unbeschränkt, richtet sich jedoch nach der Ortsüblichkeit.

Wichtig zu wissen: Einige Sozialämter versuchen immer wieder, Vorsorgenden oder Angehörigen einen fixen Maximalbetrag vorzuschreiben.

Das ist nicht rechtmäßig. Sprechen Sie uns im Zweifelsfall an, wir beraten Sie transparent und ohne versteckte Kosten.

Ja, jederzeit. Der Bestattungsvorsorgevertrag kann sowohl inhaltlich angepasst als auch vollständig aufgelöst werden. Wünsche und Vorstellungen ändern sich im Laufe des Lebens, das ist völlig normal.

Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und aktualisieren Ihre Vereinbarung unkompliziert und ohne großen Aufwand. Das gibt Ihnen die Freiheit, heute Vorsorge zu treffen und morgen bei Bedarf nachzusteuern.

Grundsätzlich ist derjenige zur Kostentragung verpflichtet, der die Bestattung in Auftrag gibt. In der Regel sind das die nächsten Angehörigen.

Erst nachrangig sind die Erben verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Mit einer finanziellen Vorsorge stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen in dieser ohnehin belastenden Zeit nicht auch noch mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden.

Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten der finanziellen Absicherung.