Bestattungsvorsorge - eine Sorge weniger

Warum sollte ich eine Bestattungsvorsorge machen?

Vorsorge heißt: Verantwortung in eigener Sache und selbst bestimmen

Angehörige wissen oft nicht wie sich der Verstorbene seine Bestattung gewünscht hat, weil niemand gerne über das Thema sprechen wollte.

Bei Verstorbenen ohne Angehörige beauftragt eine Behörde den Bestatter. Dabei bestimmen völlig fremde Personen - zwangsläufig unpersönlich - nach gesetzlichen und finanziellen Gesichtspunkten die Bestattungsart. Religiöse oder weltanschauliche Aspekte werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht beachtet. Mögliche Wünsche nicht recherchiert.

Ein Prozess des Umdenkens muss einsetzen, der die moderne Kleinfamilie entlastet und Ersatz schafft für die fehlende Fürsorge des Staates.

Immer mehr Menschen treffen Vorsorge, und zwar nicht nur gegen die Risiken des täglichen Lebens, sondern insbesondere und gerade für den mit Gewissheit zu erwartenden Tod und die damit verbundene Bestattung.

Vorsorge heißt: Notwendiges selber regeln und Entlastung der Angehörigen

Man muss heute nichts mehr dem Zufall überlassen, sich nicht auf andere verlassen. Man kann mit einer Bestattungsvorsorge sicherstellen, dass alle Wünsche bei der dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden.

Nicht nur im Sinne der Selbstverwirklichung, sondern auch um seine Angehörigen in einer Situation zu entlasten, in der sie naturgemäß unter psychischen Druck stehen.

Im Vorsorgevertrag kann zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung bis ins letzte Detail geregelt werden, Sarg und Urne, Texte und Motive für den Trauerdruck, Blumenschmuck. So hat man die Sicherheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen nach dem Ableben verbindlich erfüllt werden.
Oder man gibt den Angehörigen nur einige Parameter vor (z.B. die Bestattungs- und Grabart) und lässt ihnen Entscheidungsfreiheiten, die ihnen in der Trauerarbeit auch hilfreich sein können.

In jedem Fall vereinfacht man bürokratische Vorgänge und Formalitäten.

Wie mache ich eine Bestattungsvorsorge?

1. Vertrag über die eigene Wünsche

Der Bestattungsvorsorgevertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgestellt. Ein Vertrag bleibt beim Auftraggeber der andere beim Institut. Die Einrede dritter Personen ist nicht möglich.

Alle wichtigen Dokumente verbleiben beim Institut, damit sie im Sterbefall direkt greifbar sind.

Der Vertrag kann jederzeit geändert oder auch aufgelöst werden.

Der Vertrag sollte möglichst in der Wohnung verbleiben, damit er im Todesfalle gefunden werden kann.

Über den Abschluss der Bestattungsvorsorgevereinbarung sollte man die nächsten Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen informieren.

Als "Bestattungsverfügung light" sehen wir unseren Letzter Wille-Generator (zu finden weiter unten auf dieser Seite)

2. Finanzielle Absicherung

Generell gilt, dass der Auftraggeber einer Bestattung die Kosten trägt und diese vom Erben nachrangig zu übernehmen sind. Mit einer finanziellen Absicherung wie unten beschrieben greift man möglichen Diskrepanzen vor.

Geld, das zweckgebunden für die Bestattung angelegt ist nicht dem Schonvermögen nach §90 SGB XII zuzurechnen. Es wird gesondert betrachtet und ist theoretisch in der Höhe unbeschränkt und richtet sich nach der Ortsüblichkeit und dem (gesellschaftlichen) Stand. Einen einheitlichen Betrag gibt es weder bundesweit noch lokal.  Allerdings versuchen diverse Sozialämter immer wieder Gesetztes widrig Vorsorgenden oder Angehörigen einen solchen fixen Betrag vorzuschreiben.

Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen

Diese Versicherungen können durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht, das nur mit Einverständnis des Berechtigten (z.B. Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages) aufgehoben werden könnte, als sichere finanzielle Absicherung einer Bestattungsvorsorge angesehen werden.
Aufgrund der Finanzpolitik der Versicherungen sollte man nur mit den garantierten Beträgen kalkulieren, Überschussbeteiligungen sollten als nicht real existent betrachtet werden. Im Idealfall können für die Bestattungsvorsorge vorhandene Versicherungen genutzt werden.
Alternativ bietet zum Beispiel die VKH - Vorsorgekasse Hoesch Dortmund Sterbegeldversicherung VVaG - für alle unter 70 ein gutes Modell zum Abschluss einer neuen Sterbegeldversicherung an.  

Hier können Sie direkt online eine Sterbegeldversicherung über uns bei der VKH - Vorsorgekasse Hoesch Dortmund Sterbegeldversicherung VVaG abschließen.

Treuhänderisches Konto

Im Grunde genommen handelt es sich um eine Art Festgeldkonto. Der Zugriff Dritter (Behörden, Betreuer uvm. ) ist erschwert, damit das Geld zum Bestattungszeitpunkt unberührt zur Verfügung steht. Das Konto wird auf den Namen des Vorsorgenden mit einer Ausfallbürgschaft der Stadtsparkassen (u.a. Wuppertal und Köln) geführt. Das Geld bleibt somit im Besitz des Vorsorgenden. Darüber hinaus ist man, als Mitglied des Kuratoriums, im Todesfalle noch mit einer Auslandsrückholversicherung von max. 5.000 € im europäischen und mit max. 10.000 € im außereuropäischen Ausland, versichert (ohne Sonderbeitrag). Anders als bei einer Versicherung gibt es keine regelmäßigen Beiträge, sondern nur anfängliche eine einmalige Zahlung oder eine Ratenzahlung.

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Sparbücher (mit Sperrvermerk)

Sparbücher bieten weder Sicherheit noch Verzinsung. Niemals sollten Sparbücher auf den Namen eines Bestatters ausgestellt werden, da diese im Falle einer Insolvenz des Betriebes verloren sind. Auch sollten keine Barzahlungen an Bestatter geleistet werden. Sparbücher gelten auch mit Sperrvermerk nicht als zugriffssicher gegen die Ansprüche Dritter, wie z.B. das Sozialamt bei einer Bezuschussung eines Heimaufenthaltes.

Bestattungswünsche definieren

Letzter-Wille-Generator

Bitte sehen Sie den Letzte-Wille-Generator sozusagen als „light-Produkt“ unseres Vorsorgespektrums.
Die generierte Übersicht gibt Ihren Angehörigen einen ersten Anhaltspunkt über Ihre Wünsche und Anweisungen zu Ihrer dereinstigen Bestattung und hilft den Hinterbliebenen somit bei einigen der zahlreichen Entscheidungen die im Todesfall getroffen werden müssen.

Die eingetragenen Punkte und Wünsche können Sie sich am Ende als PDF speichern. Eine Zwischenspeicherung ist nicht möglich, da Ihre hier eingetragenen Wünsche und Daten nicht von uns gespeichert werden.

Der Letzte-Wille-Generator ersetzt keinesfalls eine umfassende Beratung oder gar einen Bestattungsvorsorgevertrag. Sprechen Sie uns hierfür gerne an.

Ihre Daten

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Sofern Sie ein Patiententestament haben, geben Sie bitte an, wo es hinterlegt ist (z.B. beim Arzt oder bei Ihnen zu Hause)

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Zu stornierende Daueraufträge und Einzugsermächtigungen

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert oder Dritten zur Verfügung gestellt.

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